Logo Kantonspolizei BernKantonspolizei Bern

Versenden von erotischen Bildern online (Sexting)

Beim so genannten Sexting verschicken Jugendliche und Erwachsene selbst produzierte intime Fotos oder Videos übers Internet. Das Ziel ist z.B. ein Liebesbeweis, ein Flirt oder die Selbstinszenierung. Doch Sexting birgt auch Gefahren. Hier finden Sie Informationen zum Vorgehen und Tipps, wie sich Ihre Kinder schützen können.

Wird ein Bild oder Video im Internet veröffentlicht, kann es schnell und einfach verbreitet werden. So werden Bilder ohne Einwilligung der abgebildeten Person in Sozialen Medien gepostet oder an Dritte verschickt. Zum Beispiel an Mitschülerinnen und Mitschüler, an Arbeitskolleginnen oder Arbeitskollegen.

Mögliche Folgen

Die für eine bestimmte Person erstellten Bilder und Videos können missbräuchlich verwendet werden.

Informationen zu Cybermobbing.

Informationen zum Liebesbetrug.

Es kann vorkommen, dass unbekannte Erwachsene unter Pseudonymen in Chatrooms mit Jugendlichen Kontakt aufnehmen und Nacktbilder austauschen («Grooming») oder Personen mit selber produzierten Nacktbildern unter Druck gesetzt und gar erpresst werden («Sextortion»).

Informationen zu Grooming.

Informationen zu Sextortion.

Zirkulieren intime Fotos im Netz oder auf Handys, lässt sich dies nicht rückgängig machen. Es ist faktisch kaum möglich, die Bilder vollkommen aus dem Internet zu löschen.
Die Opfer leiden nicht selten unter psychischen Problemen und ziehen sich zurück.

Strafbarkeit

Sexting ist grundsätzlich keine Straftat, kann aber je nach Situation rechtliche Konsequenzen haben:

Wer pornografische Erzeugnisse, die sexuelle Handlungen mit Minderjährigen beinhalten, an andere Personen weiterleitet, macht sich strafbar.

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, die sich selbst bei einer intimen Handlung aufnehmen und diese Aufnahmen verschicken, machen sich ebenfalls wegen Herstellung und Verbreitung von pornografischen Erzeugnissen strafbar.

Die Verbreitung von legalen pornografischen Aufnahmen von Personen ohne deren Einwilligung verstösst gegen Persönlichkeitsrechte und kann zivilrechtlich verfolgt werden.

Wird jemand unter Druck gesetzt, von sich selbst erotisches Bildmaterial zu teilen, sollte die betroffene Person eine Strafanzeige erstatten. Die Drohung, intime Fotos zum Beispiel zu veröffentlichen oder jemanden damit zu erpressen, ist ebenfalls strafbar.

Was Sie tun können

Kinder und Jugendliche

Sprechen Sie mit Ihren Kindern über die Gefahren im Internet. Die nachfolgenden Tipps helfen Ihnen dabei:

  • Ihr Kind sollte grundsätzlich vorsichtig mit privaten Daten, Bildern und Videos im Internet umgehen. Auch an Freundinnen oder Freunde sollte Ihr Kind nie Fotos senden, auf denen es nackt oder spärlich bekleidet ist oder auf denen es sexuelle Handlungen vornimmt.
    Diese Bilder und Videos können missbräuchlich verwendet werden und allenfalls strafrechtliche Konsequenzen haben. 
  • Wenn Ihrem Kind ein Chat unangenehm ist, sollte es diesen sofort beenden.
  • Wenn Ihr Kind ein ungutes Gefühl hat, sollte es sich an eine Vertrauensperson wenden, wie zum Beispiel die Eltern, Bekannte, Freundinnen oder Freunde, Lehrer/-innen oder eine Opferberatungsstelle.

    Hier finden Kinder und Jugendliche zusätzliche Hilfe: 
  • Feel-ok.ch
  • Opferhilfe Bern

Ihr Kind sollte sich nicht erpressen lassen und schwerwiegende Vorfälle der Polizei melden. Wir sind für Sie und Ihr Kind da!

Eltern und Bezugspersonen

  • Begleiten Sie Ihre Kinder beim Surfen und Chatten. Bieten Sie Hilfe an. 
  • Nehmen Sie es ernst, wenn sich das Verhalten Ihres Kindes verändert.
  • Bieten Sie Unterstützung an und zeigen Sie Verständnis, auch wenn bereits ein kritischer Kontakt stattgefunden hat.
  • Kontaktieren Sie den Betreiber der entsprechenden Website oder Social-Media-Plattform. Lassen Sie Fotos und Videos Ihres Kindes löschen, die ohne dessen Einverständnis gepostet wurden. Es gibt Suchmaschinen, die Inhalte unter bestimmten Bedingungen löschen können («Recht auf Vergessen»). Stellen Sie einen entsprechenden Antrag.
  • Sie können auch gerichtlich gegen die Täterschaft vorgehen.
Seite teilen